„Diese Regierung, die kein Problem damit hat, regelmäßig die Grundrechte der Bürger über Notverordnungen auszuhebeln, will uns jetzt erzählen, dass sie es nicht schafft, eine Verordnung in einem halben Jahr zu ändern.“ Diesen Vorwurf erhob der fischereipolitische AfD-Fraktionssprecher Bernhard Eisenhut MdL in der zweiten Beratung über den Fraktionsentwurf zur Änderung des Fischereigesetzes (Drs. 17/529) heute im Landtag. „Man kann Ihnen schlicht nicht vertrauen. Die Angler in Baden-Württemberg sind nun nachts von der Gnade und Güte der Landesherren abhängig: Zustände wie im Mittelalter. Und den Hinweis, dass diejenigen ja angeln dürfen, die geklagt haben, verstehen wir als blanken Hohn.“
Man kann sich auch nicht auf den Naturschutz berufen und ein paar Bodenbrüter aus dem Hut zaubern, die gar nicht geangelt werden, entkräftet Eisenhut Vorwürfe der Grünen. „Maßnahmen wie Naturschutzgebiete, Rückzugszonen, Schonzeiten und Schonmaße bestehen völlig unabhängig von einem pauschalen Nachtangelverbot – das ja auch nur Angler betrifft. Wo ist denn aber der Naturschutz gegeben, wenn die Angler daheimbleiben müssen, aber man gleichzeitig am See vollkommen rechtmäßig Party machen könnte? Wenn also ein besonderer Schutz notwendig ist, muss dieser individuell bestimmt werden und darf schon gar nicht nur eine Bevölkerungsgruppe betreffen. Wir bleiben daher dabei: Das Nachtangelverbot ist ersatzlos abzuschaffen. Petri Heil.“