„Wenn Sie Vertrauen in die Angler, in die Fachverbände und die Fischereiprüfung in Baden-Württemberg haben, können wir die Sachkenntnis von Begleitpersonen minderjähriger Angler voraussetzen.“ Mit diesen Worten warb der fischereipolitische AfD-Fraktionssprecher Bernhard Eisenhut MdL für die Änderung des Fischereigesetzes. „Wer in Baden-Württemberg angeln möchte, muss das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Hierzu kann die Fischereiprüfung abgelegt, der reguläre Fischereischein erworben und die Fischerei eigenständig ausgeübt werden – oder – man beantragt den sogenannten Jugendfischereischein und kann so in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins angeln gehen. Wer aber jünger ist, hat dazu gegenwärtig, abgesehen von bestimmten Forellen- und Angelteichen, keine legale Möglichkeit.“
Als Fraktion, die für den Abbau von Vorschriften und Bürokratie steht, haben wir uns bewusst dafür entschieden, die bestehende Altersgrenze nicht durch eine neue zu ersetzen, konstatiert Eisenhut. „Die Grenze besteht dort, wo der Inhaber des Fischereischeins einen sachgerechten Angelvorgang nicht mehr gewährleistet sieht. Wir sind der Ansicht, dass die Angler in Baden-Württemberg durchaus in der Lage sind, diese Verantwortung zu übernehmen und das besser beurteilen können als fachfremde Politiker hier im Landtag. Andere Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Saarland haben gute Erfahrungen mit ähnlichen Regelungen gemacht. Wir sollten Kindern ohnehin wieder vermitteln, sich mehr in der Natur aufzuhalten anstatt für eine Klimasekte Freitags die Schule zu schwänzen oder sich auf der Straße festzukleben.“