Landtag von Baden-Württemberg 17. Wahlperiode
Kleine Anfrage Drucksache 17 / 431 6.7.2021
des Abg. Bernhard Eisenhut AfD
und
Antwort
des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration
Korrekturforderungen an das Robert Koch-Institut (RKI)
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
- Hat sich auch das Land Baden-Württemberg mit Bitten oder Forderungen zur rückwirkenden Anpassung oder Korrektur der Zahl der gemeldeten freien betreibbaren intensivmedizinischen Betten an das RKI gewandt oder kann sie dies ausschließen?
- Sollte sich das Land mit entsprechenden Bitten an das RKI gewandt haben, in welchem Umfang ist dies geschehen, wie wurden die geforderten Anpassungen begründet und wurden diese als nachvollziehbar oder begründet anerkannt?
- Ist ihr bekannt, ob derartige Forderungen von Krankenhäusern aus Baden-Württemberg ausgegangen sind?
30.6.2021 Eisenhut AfD
Begründung
In einem aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofs teilt dieser die Vermutung des Robert Koch-Instituts mit, „dass Krankenhäuser zum Teil weniger intensiv- medizinische Behandlungsplätze meldeten, als tatsächlich vorhanden waren. Dadurch könnte der für die Gewährung von Ausgleichszahlungen erforderliche Anteil freier betreibbarer intensivmedizinischer Behandlungsplätze von unter 25 Prozent erreicht werden. Krankenhäuser würden zunehmend die hauseigenen Controlling‐ Abteilungen mit der Übermittlung der Daten für das DIVI‐Intensivregister verpflichten, um monetäre Nachteile für den Standort zu vermeiden.“ Zudem seien auch Länder an das RKI herangetreten und hätten „rückwirkend um eine Anpassung der Zahl der gemeldeten freien betreibbaren intensivmedizinischen Betten gebeten. Dabei seien Anpassungen nur für Zeiträume gefordert worden, die für die Ausgleichszahlung relevant waren“. In Folge bat das Bundesministerium für Gesundheit „das RKI mit Erlass vom 8. Februar 2021, seitens der Länder oder Krankenhäuser geforderte (rückwirkende) Korrekturen der bereits gemeldeten in- tensivmedizinischen Behandlungskapazitäten nur umzusetzen, wenn diese nach- vollziehbar seien. Bei auffälligen Korrekturbitten sollten Änderungen unterbleiben und die Krankenhäuser bzw. Länder zur Begründung aufgefordert werden.“ Vorliegend soll dargelegt werden, ob auch Baden-Württemberg entsprechende Initiativen ergriffen hat.
Antwort
Mit Schreiben vom 21. Juli 2021 Nr. 52-0141.5-017 / 431 beantwortet das Minis- terium für Soziales, Gesundheit und Integration die Kleine Anfrage wie folgt:
- Hat sich auch das Land Baden-Württemberg mit Bitten oder Forderungen zur rückwirkenden Anpassung oder Korrektur der Zahl der gemeldeten freien betreibbaren intensivmedizinischen Betten an das RKI gewandt oder kann sie dies ausschließen?
- Sollte sich das Land mit entsprechenden Bitten an das RKI gewandt haben, in welchem Umfang ist dies geschehen, wie wurden die geforderten Anpassungen begründet und wurden diese als nachvollziehbar oder begründet anerkannt?
Die Fragen 1 und 2 werden auf Grund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet:
Das Land Baden-Württemberg hat zu keinem Zeitpunkt das Robert Koch-Institut zur Korrektur der durch die Krankenhäuser gemeldeten Intensivkapazitäten aufgefordert.
3. Ist ihr bekannt, ob derartige Forderungen von Krankenhäusern aus Baden- Württemberg ausgegangen sind?
Dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration liegen keine Information darüber vor, ob Krankenhäuser mit Forderungen zur Korrektur von gemeldeten Intensivkapazitäten auf das Robert Koch-Institut zugegangen sind.
Lucha
Minister für Soziales, Gesundheit und Integration